
Datenschutz
Nach § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Werden Daten verarbeitet, die Auskunft geben über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu bestellen, wenn die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder anonymisierten Übermittlung erhoben oder verarbeitet werden.
Gleiches gilt für Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu Übermittlungszwecken verarbeiten (z.B. Markt- und Meinungsforschungsunternehmen).
Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat laut BDSG zahlreiche Aufgaben wahrzunehmen:
▪ Verfahrensverzeichnisse erstellen, die den Umfang und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentieren
▪ die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung überwachen, d.h. die technisch-organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten
▪ das Unternehmen bei der Vertragsgestaltung mit Auftragnehmern und Auftraggebern beraten, sofern datenschutzrelevante Themen betroffen sind
▪ die Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, auf das Datengeheimnis verpflichten und entsprechend zu schulen.
▪ Die Betroffenen ggf. darin unterstützen, ihre Auskunftsrechte entsprechend wahrzunehmen
▪ eine Vorabkontrolle durchführen, sofern mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbunden sind.
Wie können wir Sie unterstützen?
Die inet GmbH unterstützt Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Ausübung seiner Tätigkeit, z.B. bei Schulungsmaßnahmen oder Sicherheitsanalysen im Unternehmen, ist aber auch Ansprechpartner bei speziellen Einzelfragen.
In vielen Unternehmen, die selbst keinen internen Datenschutzbeauftragten besitzen, stellt die inet GmbH den externen Datenschutzbeauftragten und übernimmt damit auch die Verantwortung für den betrieblichen Datenschutz.
Was kostet diese Dienstleistung?
Vereinbart wird ein monatlicher Pauschalpreis, der die kontinuierliche Betreuung ihrer Unternehmens in allen datenschutz-rechtlichen und sicherheitstechnischen Fragen vollständig umfasst. Der Umfang der Beratung richtet sich nach der Unternehmensgröße, aber auch nach der Anzahl der Verfahren mit personenbezogenen Daten.
Bei zahlreichen Unternehmen ist zu Beginn unserer Tätigkeit ein höherer Aufwand notwendig, um zunächst einen datenschutzkonformen Status-Quo im Unternehmen herzustellen. In solchen Fällen führen wir zunächst eine umfangreiche Istaufnahme durch, die auch eine Schwachstellenanalyse beinhaltet.